Arzthaftungsrecht

Erinnerung des Patienten an die Terminswahrnehmung


Bei Nennung eines Zeitkorridors besteht in der Regel keine rechtliche Pflicht, den Patienten an die Terminswahrnehmung zu erinnern

Leitsatz des Gerichts:
Wenn der Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit einer erneuten Vorsorgeuntersuchung hinweist und ihm dafür einen Zeitkorridor nennt, gibt es in der Regel keine rechtliche Pflicht, den Patienten an die Terminswahrnehmung zu erinnern. Abweichende Fallkonstellationen aufgrund des konkreten Einzelfalles sind allerdings denkbar.

OLG Koblenz, Urteil v. 24.06.2010 Az.: 5 U 186/10
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Haftung des Durchgangsarztes

Leitsatz des Gerichts:
Ein Durchgangsarzt, der die besondere Heilbehandlung anordnet und selbst übernimmt, haftet auch dann persönlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen, wenn das Unterlassen einer sachgerechten Behandlung auf der fehlerhaften Auswertung einer Röntgenaufnahme beruht, die vor seiner Entscheidung über die Anordnung der besonderen Heilbehandlung erfolgt ist.

OLG Oldenburg, Urteil v. 30.06.2010 Az.: 5 U 15/10